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Wann braucht man eine Baugenehmigung? – Genehmigungspflicht einfach erklärt

Nicht jedes Bauvorhaben benötigt eine Baugenehmigung. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom konkreten Vorhaben und den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Gleichzeitig bedeutet „genehmigungsfrei“ nicht, dass ein Vorhaben automatisch baurechtlich zulässig ist.

In diesem Artikel wird erklärt, wann grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt wird, welche Ausnahmen es gibt und worauf Bauherren achten sollten.

1. Grundsätzlich gilt: Bauen ist häufig genehmigungspflichtig

Wer ein Gebäude neu errichten oder ein bestehendes Gebäude wesentlich verändern möchte, benötigt häufig eine Baugenehmigung. Die Baugenehmigung bestätigt, vereinfacht gesagt, dass das geplante Bauvorhaben nach den zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig ist.

Irrglaube:

Eine klassische Baugenehmigung (im vereinfachten Genehmigungsverfahren) garantiert nicht, dass ein Projekt alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben erfüllt. Durch den Abbau bürokratischer Hürden in den letzten Jahrzehnten ging immer mehr Eigenverantwortung auf den Bauherrn und den Entwurfsverfasser (meist Architekten) über. Dadurch hat die Baugenehmigung schrittweise an rechtlicher Absicherung eingebüßt.

 

Allerdings gibt es keine pauschale Antwort, die für jedes Bauvorhaben und jedes Bundesland gilt. Die Frage ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Landesrecht und der konkreten Art des Bauvorhabens. 

Hinweis: Die Genehmigungspflicht darf nicht mit der Zulässigkeit eines Bauvorhabens verwechselt werden; siehe Kapitel 5 „Warum spielt das Bundesland eine wichtige Rolle“.

Deshalb sollte man nicht allein von der Größe oder Bezeichnung eines Bauvorhabens darauf schließen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Auch kleinere bauliche Veränderungen können unter bestimmten Umständen genehmigungspflichtig sein, während andere Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen ohne ein regulären Baugenehmigungsverfahren auskommen

Entscheidend ist daher immer der konkrete Einzelfall.

2. Welche Bauvorhaben können eine Baugenehmigung benötigen?

Eine Baugenehmigung kann nicht nur beim Neubau eines Gebäudes erforderlich sein. Auch bei bestehenden Gebäuden können bauliche Veränderungen oder Änderungen der Nutzung ein Genehmigungsverfahren auslösen

Typische Bespiele sind:

  • Neubauten Beim Neubau eines Wohnhauses, Mehrfamilienhauses oder Gewerbegebäudes ist grundsätzlich zu prüfen, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder gegebenenfalls unter eine Genehmigungsfreistellung bzw. ein genehmigungsfreies Verfahren fällt.
  • An- und Umbauten Auch ein Anbau Eine Erweiterung oder ein größerer Umbau kann genehmigungspflichtig sein. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn zusätzlicher Wohnraum geschaffen, die Kubatur des Gebäudes verändert oder in die bestehende Konstruktion eingegriffen wird.
  • Nutzungsänderungen Eine Baugenehmigung kann außerdem erforderlich werden, wenn sich die Nutzung eines Gebäudes ändert. Ein klassisches Beispiel wäre die Umwandlung von Wohnraum in eine gewerbliche Nutzung oder umgekehrt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gebäude baulich verändert wird oder nicht. Allein durch die Änderung der Nutzung können beispielsweise mehr Stellplätze (z.B. für Kunden) erforderlich oder brandschutzrechtliche Vorschriften (z.B. Fluchtwege) berührt sein.
  • Sonstige bauliche Veränderungen Darüber hinaus gibt es zahlreiche weiter Maßnahmen, bei denen eine Genehmigungspflicht in Betracht kommen kann. Dazu gehören beispielsweise Aufstockungen, größere Änderungen an Gebäuden oder die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen.

Eine abschließende Liste lässt sich jedoch nicht für ganz Deutschland aufstellen. Welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind und welche ausnahmen bestehen, richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Landesrecht.

Daher gilt auch hier: Nicht allein die Bezeichnung des Vorhabens entscheidet darüber, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Entscheidet sind die konkrete Maßnahme, ihre Auswirkungen auf die Umgebung und die für das jeweilige Bundesland geltenden Vorschriften.

3. Nicht jedes Vorhaben braucht eine klassische Baugenehmigung.

Auch wenn ein Bauvorhaben grundsätzlich unter das Baurecht fällt, bedeutet das nicht automatische, dass dafür ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Je nach Vorhaben und Regelungen des Bundeslandes kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Neben dem klassischen Baugenehmigungsverfahren gibt es beispielsweise das Genehmigungsfreistellungsverfahren (in den meisten Bundesländern), das Kenntnisgabeverfahren (Baden-Württemberg) oder das Mitteilungsverfahren (Niedersachsen) oder auch verfahrensfreie bzw. genehmigungsfreie Bauvorhaben (in allen Bundesländern).

Das Genehmigungsfreistellungs-, Kenntnisgabe- oder Mitteilungsverfahren sind im Grunde unterschiedliche Bezeichnungen für dasselbe Prinzip. Hierbei wird auf ein förmliches Baugenehmigungsverfahren verzichtet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden – meist, dass die Festsetzungen eines Bebauungsplans vollständig eingehalten werden. Die Einreichung eines kompletten Bauantrags ist zwar dennoch erforderlich, eine Baugenehmigung im klassischen Sinn wird jedoch nicht erteilt. Der Bauherr wird lediglich informiert, dass er von der Genehmigungspflicht „befreit“ wurde.

Auch bei kleineren baulichen Maßnahmen sehen die Landesbauordnungen teilweise vor, dass überhaupt kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Das sind beispielsweise meistens bestimmte kleinere Gebäude wie Carports, Terrassenüberdachungen oder kleine Gewächshäuser, wenn diese eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Selbstverständlich variieren diese Größen von Bundesland zu Bundesland.

Für Bauherrn ist es deshalb wichtig zwischen. „genehmigungspflichtig“, „genehmigungsfreigestellt“ und „verfahrensfrei“ zu unterscheiden. Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche rechtliche Situationen und sollten nicht einfach gleichgesetzt werden.

Welches Verfahren für ein konkretes Bauvorhaben in Betracht kommt, hängt letztlich vom Vorhaben selbst, den dem Standort und den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung ab.

4. Genehmigungsfrei bedeutet nicht automatisch: „ich darf machen, was ich möchte“

Ein häufiger Irrtum besteht darin, ein genehmigungsfreies oder verfahrensfreies Vorhaben mit einem „Freifahrtschein“ gleichzusetzen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Auch wenn für ein Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften grundsätzlich eingehalten werden. Die Verantwortung dafür liegt dann in besonderem Maße beim Bauherrn beziehungsweise den am Bau Beteiligten.

Je nach Vorhaben können beispielsweise folgende Regelungen eine Rolle spielen:

  • Die Vorgaben eines Bebauungsplanes
  • Abstandsflächen
  • Anforderungen an Stellplätze
  • Nachbarrechte
  • Denkmalschutz
  • Natur- und Umweltschutz
  • Weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften.

Gerade ein Blick auf einen Bebauungsplan (falls vorhanden) kann deshalb zu einem wichtigen Missverständnis kommen: Nur weil für eine bauliche Maßnahme kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, darf sie nicht automatischen von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen.

Auch eine Genehmigungsfreistellung bedeutet daher nicht, dass die Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde sämtliche rechtlichen Anforderungen bereits geprüft und bestätigt hat.

 

Für Bauherrn ist es deshalb wichtig, zwischen zwei Fragen zu unterscheiden:

  • Brauche ich für mein Vorhaben eine Baugenehmigung?

und

  • Ist mein Vorhaben baurechtliche zulässig?

Diese Fragen können miteinander zusammenhängen, sind aber nicht dasselbe.

 

Wer ein genehmigungsfreies oder freigestelltes vorhaben plant, sollte deshalb vor Beginn der Arbeiten prüfen lassen bzw. selbst klären, welche öffentlich-rechtlichen Anforderungen einzuhalten sind. Denn auch ohne Baugenehmigung kann ein vorhaben rechtswidrig sein und im schlimmsten Fall später zu Problemen führen.

5. Warum das Bundesland eine wichtige Rolle spielt

Bei der Frage, ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, spielt das jeweilige Bundesland, wie bereits mehrfach erwähnt, eine wichtige Rolle. Das liegt daran, dass das Bauordnungsrächt grundsätzlich Sache der Länder ist.

Deshalb können sich die Regelungen zur Genehmigungspflicht, zu genehmigungsfreien Vorhaben oder zur Genehmigungsfreistellung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Auch die Bezeichnung und Voraussetzung der einzelnen Verfahren können voneinander abweichen. Stichwort Bauordnungsrecht

Gleichzeitig gibt es wichtige Vorschriften, die bundesweit gelten. Dazu gehören insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie regeln unter anderem unter welchen Voraussetzungen ein Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Stichwort Bauplanungsrecht.

Der grundsätzliche Ablauf und viele bauplanungsrechtliche Fragestellungen sind jedoch bundesweit vergleichbar. Wer beispielsweise wissen möchte, welche Rolle ein Bebauungsplan, die Lage im Innen- oder Außenbereich oder eine Befreiung spielt, trifft in allen Bundesländern auf dieselben grundlegenden Zusammenhänge.

Deshalb lohnt es sich, zwischen bundesweit geltendem Bauplanungsrecht und landesspezifischem Bauordnungsrecht zu unterscheiden. Gerade diese Unterscheidung hilft dabei allgemeine Informationen zum Thema Baugenehmigung richtig einzuordnen.

Zusammengefasst bedeutet das:

Bundesweit einheitlich (Bauplanungsrecht): WAS darf ich bauen?

Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (Bauordnungsrecht): WIE darf ich bauen? Und brauche ich eine Genehmigung?

6. Fazit

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, lässt sich nicht allein anhand der Größe oder Art eines Bauvorhabens beantworten. Entscheidend sind das konkrete Vorhaben und die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

Wer unsicher ist, sollte die Genehmigungssituation deshalb vor Beginn der Planung bzw. vor Baubeginn klären. Denn auch ein genehmigungsfreies bzw. verfahrensfreies Vorhaben muss die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.

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August 2026

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